In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung geschützt – vom Mobiliar über Wertsachen und Bargeld bis zu Einbauküchen, Balkonkraftwerken und Haustieren. Erfahren Sie, welche Sachen zum Hausrat zählen, was als Versicherungsort gilt und welche Gegenstände ausdrücklich nicht versichert sind.
Beschreibung des Versicherungsumfangs:
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort).
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Definitionen:
- a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
c) Ferner gehören zum Hausrat:
- ca) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), für die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer die Gefahr trägt, weil er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat;
- cb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt;
- cd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e));
- ce) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- cf) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- cg) Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen sowie Flugmodelle;
- ch) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt;
- ci) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Versicherungsort:
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
- b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Versicherungsgrundstücks;
- c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller), auf dem Versicherungsgrundstück;
- d) das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Nicht versicherte Sachen:
Nicht zum Hausrat gehören:
- a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) ca) genannt;
- b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser Gefahr trägt. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
- c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt;
- d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt;
- e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen;
- f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen);
- g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Geschützt sind grundsätzlich alle Gegenstände, die Sie privat in Ihrer Wohnung nutzen – vom Sofa über die Einbauküche bis hin zu Wertsachen, Bargeld und Haustieren. Auch bestimmtes Zubehör wie Markisen, Antennen oder ein Balkonkraftwerk zählt dazu. Der Schutz gilt in der Regel für die Wohnung samt zugehöriger Räume und des Grundstücks. Manche Dinge, etwa Fahrzeuge oder Sachen des Vermieters, gehören dagegen nicht zum versicherten Hausrat. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was zählt alles zum versicherten Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen, ebenso Wertsachen und Bargeld. Zusätzlich zählen unter anderem Einbaumöbel und Einbauküchen, Anbaumöbel, Antennenanlagen, Markisen, Balkonkraftwerke, bestimmte Boote und Flugmodelle sowie Haustiere dazu.
Ist ein Balkonkraftwerk mitversichert?
Ja, privat genutzte Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) sind mitversichert, wenn sie ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören die zu Wohnzwecken dienenden Räume, Loggien, Balkone und anschließende Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen, gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf dem Versicherungsgrundstück sowie das Versicherungsgrundstück selbst.
Welche Sachen gehören nicht zum Hausrat?
Nicht versichert sind unter anderem Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits durch einen gesonderten Vertrag versichert sind. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nur bei zusätzlicher Vereinbarung erfasst.
Ist Hausrat außerhalb der Wohnung geschützt?
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (siehe § 7) oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.