Die Haftpflichtkasse regelt in ihrer Immobilienhaftpflicht, was beim vollständigen und dauerhaften Wegfall versicherter Risiken geschieht: Die Versicherung erlischt für diese Risiken – und dem Versicherer steht ein anteiliger Beitrag bis zur Kenntnisnahme des Wegfalls zu.
Wegfall des versicherten Risikos:
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Risiko ganz und auf Dauer weg, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer kann den Beitrag verlangen, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem er von diesem Wegfall erfährt. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Muss der Wegfall vollständig und dauerhaft sein?
Ja. Die Regelung greift, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Welchen Beitrag kann der Versicherer nach dem Wegfall verlangen?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Erlischt die gesamte Versicherung oder nur ein Teil?
Die Versicherung erlischt bezüglich der Risiken, die vollständig und dauerhaft weggefallen sind.