Die Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse deckt die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken sowie deren Erhöhungen und Erweiterungen ab. Auch neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung geschützt, ebenso Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um die im Versicherungsschein genannten Risiken Ihrer Immobilie. Erweitert sich Ihr Risiko oder kommt nach Vertragsabschluss ein neues hinzu, ist auch das über die Vorsorgeversicherung mitgedacht. Ändern sich Gesetze, bleibt der Schutz ebenfalls bestehen – wobei der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen kann.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind bei der Immobilienhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen.
Sind auch neu entstehende Risiken abgedeckt?
Ja. Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt und in Ziff. 4 näher geregelt.
Gibt es Risiken, die von den Erweiterungen ausgenommen sind?
Ja. Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Änderungen der Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.