Bei der Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten klare Regeln für Ratenzahlung und Zahlungsverzug: Ist Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart, werden bei Verzug mit einer Rate sofort alle ausstehenden Raten fällig – zudem kann der Versicherer künftig jährliche Beitragszahlung verlangen.
Für die Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich Teilzahlungen und den Konsequenzen bei verspäteter Zahlung:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Jahresbeitrag in Raten zahlt, sollte die Termine im Blick behalten: Kommt es bei einer Rate zu einem Zahlungsverzug, ist die Ratenzahlung praktisch beendet – der gesamte offene Restbetrag wird auf einmal fällig. Außerdem darf der Versicherer verlangen, dass der Beitrag künftig wieder in einer jährlichen Zahlung geleistet wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Was passiert bei Verzug mit einer Rate?
Sind Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt das nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, die Regelungen zur sofortigen Fälligkeit der Raten greifen, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist.
Werden bei Verzug alle Raten fällig oder nur die aktuelle?
Bei Verzug mit einer Rate sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig.