Erhöht sich in der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen – doch dieses Recht ist zeitlich streng begrenzt.
Kündigung bei Risikoerhöhung:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich durch neue oder geänderte Gesetze das abgesicherte Risiko vergrößert, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Gleichzeitig hat der Versicherer nur einen Monat Zeit, dieses Kündigungsrecht auszuüben – gerechnet ab dem Moment, in dem er von der Risikoerhöhung erfährt. Handelt er in dieser Zeit nicht, entfällt sein Recht zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange kann der Versicherer das Kündigungsrecht ausüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was passiert, wenn der Versicherer die Frist verstreichen lässt?
Übt der Versicherer sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung aus, erlischt dieses Recht.