Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben ab – vorausgesetzt, Planung, Bauleitung und Bauausführung sind an einen Dritten vergeben.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
- Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung (siehe jedoch Ziffer 4) an einen Dritten vergeben sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Bauvorhaben durchführt, kann als Bauherr für Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Diese Versicherung springt ein, wenn Sie als Bauherr gesetzlich haften – allerdings nur für das Bauvorhaben, das im Versicherungsschein beschrieben ist. Wichtig ist dabei, dass Sie die Planung, die Bauleitung und die Bauausführung an einen Dritten übertragen haben.
Häufige Fragen
Was ist durch die Bauherrenhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Bauvorhaben.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz wird nur geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind (siehe jedoch Ziffer 4).
Für welches Bauvorhaben gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für das Bauvorhaben, das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschrieben ist.
Wer ist als Bauherr versichert?
Versichert ist der Versicherungsnehmer (VN) in seiner Eigenschaft als Bauherr.