In der Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse endet der Schutz mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zum Ablaufdatum im Versicherungsschein. Wie hoch die Versicherungssummen sind, wie die Jahresmaximierung gestaffelt ist und welche Anzeigepflichten der Versicherungsnehmer hat, fasst dieser Beitrag verständlich zusammen.
In der Bauherrenhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden weiteren Regelungen:
- Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Ablaufdatum.
- Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schlüsselfertigkeit und endgültige Bausumme anzuzeigen.
Jahresmaximierung der anschließenden Versicherungssummen:
- Die sich daran anschließende Versicherungssumme bis 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind 1-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz besteht während der Bauphase und läuft aus, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind – längstens bis zum vereinbarten Ablaufdatum. Für einen ersten Teil der Deckungssumme steht der Betrag ohne Begrenzung pro Jahr zur Verfügung, für höhere Summen gelten gestaffelte Grenzen, wie oft der Betrag innerhalb eines Jahres zur Verfügung steht. Zudem sollte der Versicherungsnehmer melden, wenn das Gebäude schlüsselfertig ist und wie hoch die endgültige Bausumme ausfällt.
Häufige Fragen
Wann endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Ablaufdatum.
Bis zu welcher Summe gilt keine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wie sind höhere Versicherungssummen jahresmaximiert?
Die anschließende Versicherungssumme bis 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist 2-fach jahresmaximiert. Darüber hinaus gehende Summen sind 1-fach jahresmaximiert.
Welche Anzeigepflichten hat der Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schlüsselfertigkeit und endgültige Bausumme anzuzeigen.