In der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert – ein wichtiger Schutz während der Bauphase.
Für das Grundstück gilt in der Bauherrenhaftpflicht Folgendes:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Grundstück bebaut, trägt Verantwortung für das Grundstück selbst und für das entstehende Bauwerk. Die Bauherrenhaftpflicht schließt diesen Schutz ein: Sie umfasst die gesetzliche Haftpflicht, die als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk entstehen kann. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist das Grundstück in der Bauherrenhaftpflicht mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.
Welche Haftpflicht ist konkret abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer.
Bezieht sich der Schutz auch auf das entstehende Bauwerk?
Ja. Der Schutz umfasst sowohl das zu bebauende Grundstück als auch das zu errichtende Bauwerk.
Gelten für den Umfang weitere Voraussetzungen?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.