In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos abgesichert – mit klaren Ausnahmen und einem Kündigungsrecht bei geänderten Rechtsvorschriften.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
Aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden.
Aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wächst oder verändert sich das versicherte Risiko, bleibt der Schutz grundsätzlich bestehen. Ausgenommen sind bestimmte versicherungspflichtige Fahrzeuge und Risiken mit eigener Vorsorgepflicht – versicherungspflichtige Hunde sind hiervon jedoch ausgenommen und bleiben mit erfasst. Ändern sich Rechtsvorschriften und erhöht sich dadurch das Risiko, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb einer festgelegten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos – mit den genannten Ausnahmen.
Welche Risiken sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Ausnahme hiervon sind versicherungspflichtige Hunde.
Was gilt bei Änderung von Rechtsvorschriften?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.