In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten für die Vorsorgeversicherung die vereinbarten Versicherungssummen – abweichend von Ziffer 4.2 AHB und begrenzt auf maximal 10.000.000 EUR. Was das für neu hinzukommende Risiken bedeutet, erfahren Sie hier.
Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung:
- Abweichend von Ziffer 4.2 AHB gelten die vereinbarten Versicherungssummen für die Vorsorgeversicherung, maximal bis 10.000.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung greift für Risiken, die während der Vertragslaufzeit neu hinzukommen. Für solche Risiken gelten hier die vereinbarten Versicherungssummen – jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 10.000.000 EUR. Damit wird von der Standardregelung in Ziffer 4.2 AHB abgewichen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssummen gelten für die Vorsorgeversicherung?
Es gelten die vereinbarten Versicherungssummen, maximal bis 10.000.000 EUR.
Wovon weicht diese Regelung ab?
Die Regelung gilt abweichend von Ziffer 4.2 AHB.
Gibt es eine Obergrenze für die Vorsorgeversicherung?
Ja, die Versicherungssummen für die Vorsorgeversicherung gelten maximal bis 10.000.000 EUR.
In welcher Versicherung gilt diese Bestimmung?
Sie gilt in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.