In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse weichen die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen ab – eine Garantie, die klare Sicherheit beim Vergleich der Bedingungswerke schafft.
Garantie zu den zugrunde liegenden Bedingungen:
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers (VN) von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen.
Betroffene Bedingungswerke:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Besondere Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Maßgeblich sind die vom GDV empfohlenen Bedingungen im jeweils aktuellen Stand.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht ausgedrückt: Die Bedingungen dieser Versicherung orientieren sich an den empfohlenen Musterbedingungen des GDV. Wo sie davon abweichen, geschieht das nur zugunsten des Versicherungsnehmers. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das, dass Sie durch die Abweichungen nicht schlechter, sondern bestenfalls besser gestellt werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Weichen die Bedingungen der Haftpflichtkasse von den GDV-Musterbedingungen ab?
Ja. Die zugrunde liegenden Bedingungen weichen von den durch den GDV empfohlenen Bedingungen ab – allerdings ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers.
Welche Bedingungswerke sind betroffen?
Betroffen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Welcher Stand der GDV-Bedingungen ist maßgeblich?
Maßgeblich sind die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen im jeweils aktuellen Stand.
Kann ich durch die Abweichungen schlechter gestellt werden?
Nein. Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die Abweichungen von den GDV-Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers erfolgen.