In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden beim Anlagenrisiko mitversichert – etwa für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern.
Mitversichert sind die Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden gemäß den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko –.
Dies gilt für:
- Öl-/Fettabscheider
- Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern
Was bedeutet das konkret?
Wer als Haus- und Grundbesitzer bestimmte Anlagen betreibt, die eine Gefahr für Gewässer darstellen können, ist über diesen Baustein abgesichert. Kommt es zu einem Schaden an einem Gewässer, sind die daraus entstehenden Haftpflichtansprüche im genannten Rahmen mitversichert. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind beim Gewässerschaden-Anlagenrisiko mitversichert?
Mitversichert sind Öl-/Fettabscheider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern.
Bis zu welchem Fassungsvermögen sind Lagerbehältnisse abgedeckt?
Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern mitversichert.
Nach welchen Bedingungen richtet sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden – Anlagenrisiko.
Welche Ansprüche sind über das Anlagenrisiko versichert?
Mitversichert sind die Haftpflichtansprüche aus Gewässerschäden im Rahmen des Anlagenrisikos.