In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist das Umweltschadens-Basisrisiko über die AVB-USV abgesichert. Versichert sind die Risikobausteine 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 – inklusive pauschaler Mitversicherung von Öl-/Fettabscheidern und Behältnissen für gewässerschädliche Stoffe bis 5.000 Liter.
Geltende Bedingungen für diesen Vertragsteil:
- Die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten als nicht vereinbart.
- Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) zugrunde.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert ist – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse.
Baustein 2.9 der AVB-USV:
Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil des Vertrags kümmert sich um Umweltschäden und die Fälle, in denen Sie öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden. Dafür gelten eigene Bedingungen (AVB-USV) statt der allgemeinen Haftpflichtbedingungen. Abgesichert ist das sogenannte Basisrisiko mit mehreren Bausteinen. Auch bestimmte Abscheider und Lagerbehälter für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einer festgelegten Grenze automatisch eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadensrisiko?
Für diesen Vertragsteil gelten ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV). Die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten als nicht vereinbart.
Welche Risikobausteine sind versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse – sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl-/Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Bis zu welchem Fassungsvermögen gilt die pauschale Mitversicherung?
Die pauschale Mitversicherung für Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gilt bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern.