In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden keine Jahresmaximierung – darüber hinaus greifen gestaffelte Maximierungen bis 20.000.000 EUR und höher.
Für die Jahresmaximierung gilt:
- Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Die sich daran anschließende Versicherungssumme bis 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind 1-fach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht. Für den ersten Teil der Versicherungssumme gibt es hier keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Fällen pro Jahr. Für die weiteren Summenbereiche steht die jeweilige Summe entweder zweifach oder einfach pro Jahr bereit.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe gilt keine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wie ist die Summe zwischen 10.000.000 EUR und 20.000.000 EUR maximiert?
Die sich anschließende Versicherungssumme bis 20.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist 2-fach jahresmaximiert.
Was gilt für darüber hinausgehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind 1-fach jahresmaximiert.
Für welche Schadenarten gelten die Versicherungssummen?
Die Versicherungssummen gelten pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.