Im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die Bauherren-Haftpflicht als Zusatzversicherung eingeschlossen: mitversichert sind Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 2.000.000 EUR je Vorhaben, Eigenleistungen bis 50.000 EUR sowie Schäden an Erdleitungen – jeweils mit klar geregelten Selbstbeteiligungen und Voraussetzungen.
Abweichend von A. 3.1.1 gilt die gesetzliche Haftpflicht:
- des VN als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer veranschlagten Bausumme von 2.000.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert, sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Versicherungsschutz besteht nur für Bauvorhaben, welche nach Abschluss des Bauvorhabens zu privaten Zwecken (Eigennutzung) durch den Versicherungsnehmer genutzt werden.
Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 50.000 EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
- Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung der Baueigenleistungen verursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Mitversichert bleiben jedoch Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gemäß § 110 Sozialgesetzbuch VII (SGB) (vgl. Ziff. 7.5 u. Ziff. 7.4 AHB), und zwar auch für Angehörige, die mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft leben. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Versicherungsschutzes ist, dass die Ausführung der Bauarbeiten nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgt.
- Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden. Abweichend von Ziffer 7.7 AHB schließt der Versicherungsschutz auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Bearbeitungsschäden an solchen Leitungen ein.
Selbstbeteiligung bei Erdleitungsschäden:
- Die Selbstbeteiligung des VN an jedem Schaden beträgt 20 %, mindestens 50 EUR, höchstens 2.500 EUR.
- Die Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25 %, mindestens 250 EUR, höchstens 7.500 EUR, wenn der VN oder sein Bevollmächtigter vor Beginn der Arbeiten sich nicht bei den zuständigen Stellen nach der Lage und dem Verlauf der Erdleitungen erkundigt oder den für die Baustelle Verantwortlichen nicht über das Ergebnis seiner Erkundigungen informiert hatte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer im Tarif Plus als Bauherr ein privates Bauprojekt umsetzt, ist über die Bauherren-Haftpflicht abgesichert, wenn Planung und Ausführung an Fachfirmen vergeben werden. Auch eigene Arbeiten und die daran beteiligten Helfer sind bis zu bestimmten Grenzen mitgedacht, ebenso Schäden an Leitungen im Boden. Wer sich rechtzeitig über den Verlauf von Erdleitungen erkundigt, muss im Schadenfall einen geringeren Eigenanteil tragen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme ist mein Bauvorhaben mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr ist bis zu einer veranschlagten Bausumme von 2.000.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind und das Objekt anschließend privat (Eigennutzung) genutzt wird.
Sind Eigenleistungen beim Bau abgesichert?
Ja, Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 50.000 EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung; es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Schäden an Erdleitungen?
Die Selbstbeteiligung beträgt 20 %, mindestens 50 EUR, höchstens 2.500 EUR. Sie erhöht sich auf 25 %, mindestens 250 EUR, höchstens 7.500 EUR, wenn vor Beginn der Arbeiten keine Erkundigung nach Lage und Verlauf der Erdleitungen erfolgt oder der Baustellenverantwortliche nicht über das Ergebnis informiert wurde.
Sind Schäden am Bauobjekt selbst versichert?
Nein, Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
Sind die am Bau beteiligten Helfer mitversichert?
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung der Baueigenleistungen verursachen. Voraussetzung ist, dass die Bauarbeiten nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgen. Ausgeschlossen sind Personenschäden, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des VN gemäß Sozialgesetzbuch VII darstellen.