Beim Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Sachen der Mieter, Wohnungseigentümer und Besucher mitversichert – mit einer Versicherungssumme von 10.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr, einem Selbstbehalt von 250 EUR sowie klar geregelten Ausschlüssen.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Sachen der Mieter, Wohnungseigentümern und Besuchern. Voraussetzung ist, dass das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Risiko in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen
- Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren
Weitere Bestimmungen:
- Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
- Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Kommen Sachen von Mietern, Wohnungseigentümern oder Besuchern im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko abhanden, kann der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht greifen. Der Schutz ist jedoch begrenzt, an einen Selbstbehalt geknüpft und gilt nur, wenn nicht bereits an anderer Stelle Versicherungsschutz besteht. Für bestimmte Werte und normale Abnutzung gilt der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Wessen abhandengekommene Sachen sind mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Sachen der Mieter, Wohnungseigentümer und Besucher, sofern das Abhandenkommen die ursächlich zusammenhängende Folge eines Ereignisses ist, das mit dem versicherten Risiko in räumlicher oder tätigkeitsbedingter Verbindung steht.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Gibt es einen Selbstbehalt?
Ja, der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Gilt der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung besteht?
Versicherungsschutz besteht nur, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024