In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr bis 200.000 EUR und als Unternehmer von Bauarbeiten bis 50.000 EUR je Bauvorhaben mitversichert. Erfahre, wann Versicherungsschutz besteht, wie Eigenleistungen bis 25.000 EUR eingeschlossen sind und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
Des VN als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten):
- bis zu einer veranschlagten Bausumme von 200.000 EUR je Bauvorhaben, sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, welche nach Abschluss des Bauvorhabens zu privaten Zwecken durch den Versicherungsnehmer als auch zu gewerblichen Zwecken durch Dritte genutzt werden.
Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 25.000 EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
Des VN als Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten):
- bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben, sofern die Planung und/oder Bauleitung und/oder Bauausführung durch den Versicherungsnehmer erfolgt.
- Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, welche nach Abschluss des Bauvorhabens zu privaten Zwecken durch den Versicherungsnehmer als auch zu gewerblichen Zwecken durch Dritte genutzt werden.
Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.
Zu 3.1.1 und 3.1.2 gilt:
- Mitversichert ist die
Was bedeutet das konkret?
Wer als Eigentümer bauen lässt oder selbst Bauarbeiten durchführt, kann für Schäden haften, die dabei entstehen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schließt diese Haftung bis zu bestimmten Bausummen mit ein – je nachdem, ob die Arbeiten an einen Dritten vergeben werden oder man selbst als Unternehmer tätig ist. Werden die genannten Grenzen überschritten oder betrifft der Schaden das Bauobjekt selbst, greifen die beschriebenen Sonderregelungen bzw. Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Bausumme ist die Haftpflicht als Bauherr mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Bauherr bis zu einer veranschlagten Bausumme von 200.000 EUR je Bauvorhaben, sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
Welche Grenze gilt, wenn ich selbst als Unternehmer der Bauarbeiten tätig bin?
Als Unternehmer von Bauarbeiten besteht Versicherungsschutz bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben, sofern Planung und/oder Bauleitung und/oder Bauausführung durch den Versicherungsnehmer erfolgt.
Sind Eigenleistungen mitversichert?
Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 25.000 EUR mitversichert. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Was passiert, wenn die Bausumme überschritten wird?
Wird der jeweilige Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 4. AHB).
Sind Schäden am Bauobjekt selbst versichert?
Nein. Schäden an Bauobjekten sind ausgeschlossen.