In der Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse müssen Sie nach Aufforderung Änderungen des versicherten Risikos innerhalb eines Monats mitteilen. Erfahren Sie, wie die Beitragsregulierung erfolgt, wann eine Vertragsstrafe droht und unter welchen Voraussetzungen zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Mitteilungspflicht bei Änderungen des Risikos:
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
- Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
- Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen.
- Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Berichtigung des Beitrags (Beitragsregulierung):
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
- Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Alle entsprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Folgen einer unterlassenen Mitteilung:
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
- Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung:
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Objekt etwas ändert, sollten Sie das nach Aufforderung des Versicherers rechtzeitig melden. Auf Basis dieser Meldung wird Ihr Beitrag angepasst. Melden Sie zu spät oder machen Sie falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann das zu einer Nachzahlung oder sogar zu einer Vertragsstrafe führen. Umgekehrt bekommen Sie zu viel gezahlte Beiträge nur zurück, wenn Sie sich fristgerecht melden.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Welche Folgen haben unrichtige Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Der Versicherer kann für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Gelten diese Regeln auch bei mehrjähriger Beitragsvorauszahlung?
Ja, die Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.