Die Haftpflichtkasse deckt im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen ab, sofern sie mit dem versicherten Risiko zusammenhängen. Erfahren Sie, welche Versicherungssumme gilt, welche Ausschlüsse bestehen und wie hoch die Selbstbeteiligung je Schaden ausfällt.
Für Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gegenständen gelten im Tarif Plus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse die folgenden Bestimmungen:
- Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziff. 7.6 und 7.7 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen.
- Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie eine Sache, die Sie gemietet, geliehen oder gepachtet haben, und steht diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko, springt der Schutz ein. Für typische Abnutzung oder Verschleiß gilt das jedoch nicht, ebenso wenig für Schmuck, Wertsachen, Geld, Urkunden oder Wertpapiere. Für die abgedeckten Schäden gibt es eine festgelegte Höchstgrenze, und ein Teil des Schadens bleibt bei Ihnen als Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Welche Schäden an gemieteten Sachen sind mitversichert?
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen, sofern diese im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko stehen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch der Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für solche Schäden?
Die Summe ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 10.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 250 EUR.