In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse greift die Forderungsausfalldeckung im Tarif Einfach Komplett bis zur Höhe der titulierten Forderung, wenn der schadensersatzpflichtige Dritte nicht zahlen kann – begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen.
Für den Umfang der Forderungsausfalldeckung gilt im Tarif Einfach Komplett Folgendes:
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Ihnen ein anderer einen Schaden zugefügt hat, dafür haftet und die Forderung gerichtlich festgestellt (tituliert) wurde, der Verursacher aber nicht zahlt. In diesem Fall leistet der Versicherer bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Leistung ist jedoch je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Der schadensersatzpflichtige Dritte selbst kann aus diesem Vertrag keine Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Ja. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Was gilt, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind?
Die Begrenzung auf die vereinbarten Versicherungssummen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.