Die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse deckt die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannten Risiken des Versicherungsnehmers – einschließlich Erhöhungen und Erweiterungen dieser Risiken sowie neu entstehender Risiken im Rahmen der Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung. Auch Risikoerhöhungen durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften sind eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den festgelegten Voraussetzungen kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Risiken, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen genannt sind. Der Schutz gilt auch, wenn sich diese Risiken erhöhen oder erweitern, sowie für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen. Nicht eingeschlossen sind Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen und andere Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, ist auch dies gedeckt – der Versicherer kann den Vertrag dann aber unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind über die Betriebshaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Risiken, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegeben sind, sowie aus deren Erhöhungen und Erweiterungen und aus Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Sind Risiken aus Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen mitversichert?
Nein. Erhöhungen oder Erweiterungen des Schutzes gelten nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das versicherte Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag in diesem Fall jedoch unter den festgelegten Voraussetzungen kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024