Erhöht sich das versicherte Risiko in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse, weil Rechtsvorschriften geändert oder neu erlassen werden, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – allerdings nur innerhalb einer festen Frist nach Kenntnis der Risikoerhöhung.
Erhöht sich das versicherte Risiko dadurch, dass bestehende Rechtsvorschriften geändert oder neue Rechtsvorschriften erlassen werden, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Für diese Kündigung gilt eine Frist von einem Monat.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich durch geänderte oder neue Gesetze das abgesicherte Risiko vergrößert, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Sein Recht zur Kündigung fällt jedoch weg, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nutzt, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen geänderter Gesetze kündigen?
Der Versicherer darf kündigen, wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat.
Wie lange kann der Versicherer sein Kündigungsrecht ausüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Risikoerhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024