Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse? Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. Im in Rechnung gestellten Beitrag ist zudem die Versicherungsteuer in der gesetzlich bestimmten Höhe enthalten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Damit dies gilt, muss der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Rechnungsbetrag enthält außerdem die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer zu tragen hat.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024