Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt: Wer den Jahresbeitrag in Raten zahlt und mit einer Rate in Verzug gerät, muss alle noch offenen Raten sofort begleichen. Zusätzlich kann der Versicherer künftig auf jährliche Zahlung umstellen.
Ist eine Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt bei verspäteter Zahlung Folgendes:
- Kommt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
- Der Versicherer kann außerdem für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Jahresbeitrag in mehreren Raten gezahlt wird und eine dieser Raten nicht rechtzeitig eingeht, entfällt die Ratenzahlung: Alle noch offenen Raten müssen dann auf einmal gezahlt werden. Zusätzlich darf der Versicherer für die kommende Zeit verlangen, dass der Beitrag nur noch einmal jährlich gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Beitragsrate zu spät zahle?
Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja. Der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur für die betroffene Rate?
Nein, bei Verzug mit einer Rate werden sämtliche noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024