Wie lange läuft die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Maßgeblich ist die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Verträge ab einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird; kürzere Verträge enden ohne Kündigung, und bei mehr als drei Jahren Laufzeit ist eine vorzeitige Kündigung möglich.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Das gilt nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit des Vertrages steht im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jährlich, solange nicht rechtzeitig – also spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ganz von selbst zum festgelegten Zeitpunkt. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren darf der Versicherungsnehmer schon nach dem dritten Jahr oder in jedem Folgejahr kündigen, jeweils mit einer Frist von drei Monaten.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugehen.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Ein solcher Vertrag endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024