Wie lange läuft die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres – gekündigt wird. Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit enden von selbst zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei Verträgen über drei Jahre besteht die Möglichkeit, zum Ende des dritten oder eines folgenden Jahres unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was passiert bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
In diesem Fall endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024