Wann liegt in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ein Die Haftpflichtkasse Versicherungsfall bei Umweltschäden vor? Entscheidend ist die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten, sofern dieser Zeitpunkt in die Wirksamkeit der Versicherung fällt – unabhängig davon, ob Ursache, Umfang oder eine Sanierungspflicht schon erkennbar waren.
Als Versicherungsfall gilt die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens. Diese Feststellung kann durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten erfolgen.
Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Ursache oder der Umfang des Schadens erkennbar war. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob bereits eine Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall entsteht in dem Moment, in dem der Umweltschaden erstmals nachprüfbar festgestellt wird – sei es durch den Versicherungsnehmer selbst, durch die zuständige Behörde oder durch einen sonstigen Dritten. Wichtig ist, dass dieser Zeitpunkt in die Laufzeit der Versicherung fällt. Ob Ursache, Umfang oder eine Sanierungspflicht zu diesem Zeitpunkt schon erkennbar sind, spielt für den Eintritt des Versicherungsfalls keine Rolle.
Häufige Fragen
Was zählt hier als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten.
Wann muss der Versicherungsfall eingetreten sein, damit er zählt?
Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.
Muss zum Zeitpunkt der Feststellung schon klar sein, wie der Schaden entstanden ist?
Nein. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Ursache oder Umfang des Schadens oder eine Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.
Wer kann den Umweltschaden feststellen?
Die erste Feststellung kann durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024