Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse werden alle noch offenen Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug gerät. Zusätzlich kann der Versicherer für die Zukunft auf eine jährliche Beitragszahlung umstellen.
Ist vereinbart, dass der Jahresbeitrag in Raten gezahlt wird, gilt Folgendes: Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Darüber hinaus kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Jahresbeitrag in Raten zahlen darf, muss diese pünktlich leisten. Bleibt eine Rate aus, werden alle restlichen Raten auf einmal fällig. Der Versicherer kann zudem festlegen, dass der Beitrag künftig einmal jährlich in einem Betrag zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Rate nicht rechtzeitig zahle?
Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung wieder beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt diese Regelung auch, wenn keine Ratenzahlung vereinbart wurde?
Nein, die Regelung greift nur, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024