Neue Risiken, die während der Laufzeit der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse entstehen, sind sofort im bestehenden Vertrag mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen; bis zur Einigung über den Beitrag gelten pauschale Höchstsummen, und für bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder Bahnen greift die Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung nicht.
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den Betrag von 1.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden begrenzt. Soweit vereinbart, sind Vermögensschäden auf 100.000 EUR begrenzt. Dies gilt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
- aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Was bedeutet das konkret?
Entsteht während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko, ist es zunächst automatisch im bestehenden Vertrag mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss dieses Risiko jedoch nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis eine Einigung über den zusätzlichen Beitrag erreicht ist, gelten pauschale Höchstsummen von 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden. Für bestimmte Risiken, etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder Bahnen, gilt diese Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstandene Risiken sofort mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko melden?
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert, bevor der Beitrag geklärt ist?
Von der Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag ist der Schutz auf 1.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt, sofern im Versicherungsschein keine geringeren Versicherungssummen festgesetzt sind.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt nicht für Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und deshalb über kurzfristige Versicherungsverträge zu versichern sind.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024