Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten die für den Versicherungsnehmer festgelegten Bestimmungen entsprechend auch für mitversicherte Personen, wenn sich der Schutz auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen erstreckt. Zugleich bleibt allein der Versicherungsnehmer berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag auszuüben, und ist gemeinsam mit den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, gelten alle für ihn maßgeblichen Bestimmungen entsprechend auch für die Mitversicherten.
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung gelten nicht, wenn das neue Risiko ausschließlich in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Deckt die Versicherung auch Haftpflichtansprüche gegen andere Personen ab, so gelten für diese Mitversicherten dieselben Regeln wie für den Versicherungsnehmer. Die Regelungen zur Vorsorgeversicherung greifen jedoch nicht, wenn ein neues Risiko nur bei einem Mitversicherten entsteht. Die Rechte aus dem Vertrag darf allein der Versicherungsnehmer ausüben; er trägt zusammen mit den Mitversicherten die Verantwortung dafür, dass die Obliegenheiten erfüllt werden.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch, wenn ein neues Risiko nur bei einem Mitversicherten entsteht?
Nein. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024