Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse prüft der Versicherer die gesetzliche Verpflichtung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen frei – die Freistellung erfolgt binnen zwei Wochen nach bindender Feststellung.
Der Versicherungsschutz umfasst mehrere Leistungen:
- die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung,
- die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen sind dann berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder schließt, binden den Versicherer nur insoweit, wie der Anspruch auch ohne dieses Anerkenntnis oder diesen Vergleich bestanden hätte.
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit über Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Er führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der oder das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen Kosten des Verteidigers oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wehrt unberechtigte Forderungen ab und befreit den Versicherungsnehmer von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen. Steht eine solche Verpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Zudem darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers handeln und ein Verwaltungsverfahren oder einen Rechtsstreit führen. In einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens kann er die Kosten eines Verteidigers übernehmen.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Wann gelten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen als berechtigt?
Sie sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie schnell erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten?
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Was passiert mit Anerkenntnissen ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder schließt, binden den Versicherer nur insoweit, wie der Anspruch auch ohne dieses Anerkenntnis oder diesen Vergleich bestanden hätte.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024