Kommen bei der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht nach Vertragsabschluss neue Risiken hinzu, hängt der Versicherungsschutz vom jeweiligen Risikotyp ab: Bestimmte neue Risiken sind sofort im Rahmen des Vertrages bis zur Versicherungssumme mitversichert, andere brauchen eine besondere Vereinbarung. Der Versicherungsnehmer muss neue Risiken nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, und der Versicherer darf dafür einen angemessenen Beitrag verlangen.
Für bestimmte Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, bedarf der Versicherungsschutz einer besonderen Vereinbarung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist. Er muss außerdem beweisen, dass dies zu einem Zeitpunkt geschah, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Für bestimmte andere Risiken, die nach Abschluss des Vertrages neu entstehen, besteht sofort Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages. Dieser Schutz gilt bis zu der Höhe, die nachfolgend festgelegt ist.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den Betrag der Versicherungssumme begrenzt.
Die Regelung zur Versicherung neuer Risiken gilt nicht für folgende Risiken:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn während der Vertragslaufzeit neue betriebliche Risiken dazukommen, ist der Versicherungsschutz je nach Art des Risikos unterschiedlich geregelt. Einige neue Risiken sind sofort bis zur Versicherungssumme mitversichert, andere müssen erst gesondert vereinbart werden. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung binnen eines Monats melden, und der Versicherer kann dafür einen angemessenen Beitrag fordern. Einigen sich beide Seiten nicht rechtzeitig über den Beitrag, entfällt der Schutz für das neue Risiko rückwirkend.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn nach Vertragsabschluss ein neues betriebliches Risiko dazukommt?
Das hängt vom Risikotyp ab: Für einen Teil der Risiken braucht der Versicherungsschutz eine besondere Vereinbarung, für einen anderen Teil besteht sofort Schutz im Rahmen des Vertrages bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Innerhalb welcher Frist muss ein neues Risiko angezeigt werden?
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Die Aufforderung kann auch zusammen mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was geschieht, wenn man sich über den Beitrag für ein neues Risiko nicht einigt?
Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Regelung zu neuen Risiken nicht?
Sie gilt nicht für Risiken aus Eigentum, Besitz, Halten oder Führen zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und deshalb kurzfristig zu versichern sind.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024