Fällt bei der Betriebshaftpflicht der Die Haftpflichtkasse ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer erhält dann den Beitrag, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, an dem er vom Wegfall erfährt.
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Verschwindet ein versichertes Risiko ganz und für immer, dann endet der Versicherungsschutz für dieses eine Risiko automatisch. Der Versicherer darf trotzdem den Beitrag behalten, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, an dem er vom Wegfall des Risikos erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein versichertes Risiko dauerhaft entfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung in Bezug auf dieses Risiko.
Bekommt der Versicherer trotz Wegfall des Risikos noch einen Beitrag?
Ja. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Beitrag berechnet?
Der Beitrag wird bis zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024