Fällt ein versichertes Risiko in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse vollständig und dauerhaft weg, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko – der Versicherer erhält den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Wegfall erfährt.
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Risiko dauerhaft und vollständig entfällt, endet der Versicherungsschutz für dieses Risiko automatisch. Der Versicherer darf den Beitrag aber noch bis zu dem Zeitpunkt behalten, zu dem er von diesem Wegfall erfährt.
Häufige Fragen
Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Risiko dauerhaft entfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung in Bezug auf dieses Risiko.
Bis wann steht dem Versicherer der Beitrag zu, wenn ein Risiko wegfällt?
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Erlischt bei Wegfall eines Risikos der gesamte Vertrag?
Nein, die Versicherung erlischt nur bezüglich der Risiken, die vollständig und dauerhaft weggefallen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024