Endet der Betriebshaftpflicht-Vertrag bei Die Haftpflichtkasse durch Wegfall des versicherten Risikos oder durch Kündigung, bleibt der Schutz für bereits eingetretene, aber noch nicht festgestellte Umweltschäden weitere drei Jahre bestehen – im Rahmen des zuletzt geltenden Umfangs und der unverbrauchten Versicherungssumme.
Endet das Versicherungsverhältnis, weil das versicherte Risiko vollständig oder dauerhaft wegfällt, oder durch Kündigung des Versicherers oder des Versicherungsnehmers, so bleibt der Versicherungsschutz für bestimmte Umweltschäden bestehen. Erfasst sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren. Dabei gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
- Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des Versicherungsumfangs, der bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses gilt. Er besteht in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses ein versichertes Risiko teilweise wegfällt. In diesem Fall ist auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen.
Was bedeutet das konkret?
Auch nach dem Ende des Vertrags bleibt für eine begrenzte Zeit ein Schutz bestehen: Umweltschäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten, aber noch nicht festgestellt waren, sind weiterhin abgedeckt. Diese sogenannte Nachhaftung gilt drei Jahre lang ab Vertragsende, und zwar im zuletzt vereinbarten Umfang und in Höhe der noch nicht aufgebrauchten Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres. Fällt ein Risiko nur teilweise weg, gilt dasselbe ab dem Zeitpunkt dieses Wegfalls.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Nachhaftung nach Vertragsende?
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Welche Schäden sind von der Nachhaftung erfasst?
Erfasst sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren.
In welcher Höhe besteht während der Nachhaftungszeit Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht im Rahmen des bei Beendigung geltenden Versicherungsumfangs und in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Gilt die Nachhaftung auch, wenn ein Risiko nur teilweise wegfällt?
Ja, die Regelung gilt entsprechend beim teilweisen Wegfall eines versicherten Risikos während der Laufzeit. Dabei ist auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024