Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Der in Rechnung gestellte Beitrag umfasst dabei die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Versicherung setzt zu dem Termin ein, der im Versicherungsschein steht. Damit dies gilt, muss der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich bezahlen. In dem in Rechnung gestellten Beitrag ist außerdem die Versicherungsteuer enthalten, die in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Welche Bedingung muss für den Beginn des Schutzes erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen, damit der Versicherungsschutz zum angegebenen Zeitpunkt beginnt.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Der Versicherungsnehmer entrichtet sie in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024