Nach einem Versicherungsfall dürfen bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa wenn Sanierungskosten gezahlt wurden oder eine Klage auf Erstattung von Sanierungskosten gerichtlich zugestellt wird. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das gilt, wenn der Versicherer Sanierungskosten gezahlt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage auf Erstattung solcher Kosten gerichtlich zugestellt wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb eines Monats zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort oder zu einem selbst bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat später wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Gekündigt werden kann, wenn der Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch auf Erstattung von Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist und Form gelten für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugehen, und zwar spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage.
Wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung des Versicherers?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024