Wenn dasselbe Risiko bei der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht und zugleich in einem weiteren Versicherungsvertrag abgesichert ist, liegt eine Die Haftpflichtkasse Mehrfachversicherung vor. Wusste der Versicherungsnehmer davon nichts, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen – allerdings nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis, sonst erlischt dieses Recht.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein und dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wusste der Versicherungsnehmer beim Abschluss nichts davon, darf er verlangen, dass der spätere Vertrag aufgehoben wird. Dieses Recht muss er innerhalb eines Monats nach Kenntnis nutzen, sonst verfällt es. Die Aufhebung greift, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Ist die Mehrfachversicherung entstanden, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024