Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt das Claims-made-Prinzip: Ein Versicherungsfall entsteht dann, wenn ein Haftpflichtanspruch erstmals während der Laufzeit des Vertrages gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person geltend gemacht wird. Entscheidend ist dabei die schriftliche Erhebung oder Mitteilung des Anspruchs.
Als Versicherungsfall gilt die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages.
Ein Haftpflichtanspruch ist im Sinne dieses Vertrages geltend gemacht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wird ein Anspruch schriftlich erhoben.
- Ein Dritter teilt dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person schriftlich mit, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz knüpft daran an, wann ein Anspruch gegen Sie erstmals erhoben wird, nicht daran, wann das schädigende Ereignis passiert ist. Der Anspruch muss während der Laufzeit des Vertrages geltend gemacht werden. Als Geltendmachung zählt es, wenn ein Anspruch schriftlich gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben wird oder wenn ein Dritter schriftlich mitteilt, einen solchen Anspruch zu haben.
Häufige Fragen
Wann liegt bei diesem Vertrag ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Haftpflichtanspruch erstmals während der Laufzeit des Versicherungsvertrages gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person geltend gemacht wird.
Wann gilt ein Haftpflichtanspruch als geltend gemacht?
Ein Anspruch gilt als geltend gemacht, wenn er schriftlich gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben wird oder wenn ein Dritter schriftlich mitteilt, einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zu haben.
Reicht eine mündliche Anspruchserhebung aus?
Nein, laut Abschnitt muss der Anspruch schriftlich erhoben oder schriftlich mitgeteilt werden.
Was bedeutet das Claims-made-Prinzip in diesem Zusammenhang?
Es bedeutet, dass für den Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs während der Vertragsdauer maßgeblich ist.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019