Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer zahlt den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Im Rechnungsbetrag ist zudem die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer enthalten, die der Versicherungsnehmer mitzahlt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein festgelegten Termin, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der ausgewiesene Beitrag umfasst bereits die Versicherungsteuer, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe vom Versicherungsnehmer zu tragen ist.
Häufige Fragen
Ab wann greift mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Muss ich zusätzlich zum Beitrag noch Versicherungsteuer zahlen?
Die Versicherungsteuer ist bereits im in Rechnung gestellten Beitrag enthalten. Der Versicherungsnehmer entrichtet sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der rechtzeitige Beginn des Versicherungsschutzes zum genannten Zeitpunkt setzt die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags voraus.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019