Die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse deckt bei Personen- und Sachschäden auch Schadenereignisse ab, die im Ausland auftreten. Die Leistungen zahlt der Versicherer in Euro, und seine Verpflichtung gilt als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schadenereignisse, die im Ausland vorkommen.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Die Verpflichtung des Versicherers gilt zu dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur im Inland, sondern auch für Schadenereignisse, die im Ausland eintreten. Zahlungen leistet der Versicherer ausschließlich in Euro. Seine Zahlungspflicht ist bereits dann erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch für Schäden, die im Ausland passieren?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schadenereignisse, die im Ausland vorkommen.
In welcher Währung zahlt der Versicherer?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Wann gilt die Zahlungspflicht des Versicherers als erfüllt?
Die Verpflichtung des Versicherers gilt zu dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
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