Wenn dem Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion abhandenkommen, übernimmt die Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse die gesetzliche Haftpflicht für die notwendigen Kosten zur Erneuerung von Schlüsseln, Codekarten und Schließanlagen – begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis, zweimal pro Versicherungsjahr, mit einem Selbstbehalt von 10 %.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt. Sie beträgt 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer fremde Schlüssel oder Codekarten, die eine Schließfunktion haben, ist die dadurch entstehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Übernommen werden die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen zu erneuern. Pro Schadenereignis stehen dafür bis zu 100.000 EUR bereit, zweimal im Versicherungsjahr. Ein Selbstbehalt von 10 % (mindestens 100 EUR, höchstens 500 EUR) bleibt beim Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Sind auch verlorene Codekarten mitversichert oder nur klassische Schlüssel?
Versichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden bei verlorenen Schlüsseln übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Codekarten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme ist auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung. Sie liegt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden.
Muss ich einen Eigenanteil tragen?
Ja, der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung kurzfristige Veranstaltungen 2023