Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind auch die Angestellten des Versicherungsnehmers geschützt: Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht ist mitversichert, wenn sie im Rahmen der beschriebenen Veranstaltung tätig werden. Nicht abgedeckt sind jedoch Personenschäden, die als eitsunfälle, Berufskrankheiten oder bestimmte Dienstunfälle gelten.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers. Voraussetzung ist, dass sie aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung entsteht.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, wenn es sich dabei um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Das gleiche gilt für Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften. Gemeint sind solche Dienstunfälle, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für seine Angestellten. Deren persönliche gesetzliche Haftpflicht ist abgesichert, soweit sie sich aus der Tätigkeit im Zusammenhang mit der beschriebenen Veranstaltung ergibt. Personenschäden, die als Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder bestimmte Dienstunfälle unter Angehörigen derselben Dienststelle einzuordnen sind, bleiben allerdings vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind die Angestellten des Versicherungsnehmers ebenfalls versichert?
Ja, mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Sind Arbeitsunfälle im Betrieb vom Schutz erfasst?
Nein. Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, die Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII darstellen, sind ausgeschlossen.
Wie werden Dienstunfälle behandelt?
Auch bestimmte Dienstunfälle nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind ausgeschlossen, nämlich solche, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung kurzfristige Veranstaltungen 2023