Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung, während der Versicherungsschutz für die Abwehr unberechtigter Ansprüche bestehen bleibt. Sind mehrere Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste – dazu kommen besondere Selbstbehalte bei erweitertem Versicherungsschutz.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Selbstbehalt bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer bis zu einer vereinbarten Höhe selbst an der Schadenersatzleistung beteiligt. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche besteht dennoch Versicherungsschutz. Wenn mehrere unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart wurden, ist der höchste maßgeblich. Zusätzlich gibt es bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes gesonderte Selbstbehalte.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mehrere verschiedene Selbstbehalte vereinbart sind?
Dann gilt der höchste vereinbarte Selbstbehalt.
Muss der Versicherungsnehmer auch bei unberechtigten Ansprüchen etwas selbst tragen?
Nein, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt. Der Selbstbehalt betrifft die Beteiligung an der Schadenersatzleistung.
Gibt es neben dem allgemeinen Selbstbehalt noch weitere Selbstbehalte?
Ja, bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes gibt es besondere Selbstbehalte, auf die gesondert hingewiesen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaftliche-Betriebe 2023