Die Haftpflichtkasse bietet in ihrer Betriebshaftpflicht Versicherungsschutz gegen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Wird der Betreiber, Inhaber oder Altenteiler wegen einer Diskriminierung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, greift der Schutz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese AGG-Versicherung ist ein eigenständiger Vertrag und endet automatisch mit der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Für den Betreiber, Inhaber oder Altenteiler besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen wird. Dies gilt abweichend von den betreffenden Regelungen der AHB.
Der Versicherungsschutz greift, wenn die Inanspruchnahme wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung erfolgt – insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Erfasst werden dabei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung („AGG-Versicherung“) der Haftpflichtkasse.
Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag. Dieser erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wird der versicherte Betreiber, Inhaber oder Altenteiler wegen einer Diskriminierung – etwa nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – auf Schadenersatz in Anspruch genommen, besteht dafür Versicherungsschutz. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese sogenannte AGG-Versicherung ist ein eigener, rechtlich selbständiger Vertrag. Sie endet automatisch, sobald die Betriebs-Haftpflichtversicherung erlischt.
Häufige Fragen
Wer ist bei Diskriminierungsansprüchen versichert?
Versichert sind der Betreiber, der Inhaber sowie der Altenteiler, wenn der Versicherte wegen einer Diskriminierung in Anspruch genommen wird.
Welche Schäden sind bei der AGG-Versicherung abgedeckt?
Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus einer Diskriminierung oder der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung entstehen.
In welchen Fällen greift dieser Versicherungsschutz?
Er greift, wenn der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung in Anspruch genommen wird, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Was passiert mit der AGG-Versicherung, wenn die Betriebs-Haftpflichtversicherung endet?
Die AGG-Versicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag und erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaftliche-Betriebe 2023