Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse werden mehrere gleichartige Versicherungsfälle als ein einziger Serienschaden behandelt: Sie gelten alle als zum Zeitpunkt des ersten Falls eingetreten, wenn sie auf derselben Ursache oder auf Lieferungen mit denselben Mängeln beruhen. Maßgeblich für die Entschädigung sind die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen – und Versicherungsschutz besteht unter bestimmten Voraussetzungen sogar nach Vertragsende weiter.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Vertrages und unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren eintreten, werden zusammengefasst, wenn sie:
- aus der gleichen Ursache stammen, zum Beispiel dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler – es sei denn, zwischen den mehreren gleichen Ursachen besteht kein innerer Zusammenhang, oder
- aus Lieferungen solcher Erzeugnisse stammen, die mit den gleichen Mängeln behaftet sind.
Diese Versicherungsfälle gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste dieser Versicherungsfälle während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Für die Höhe der Entschädigung sind die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen maßgeblich.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
In Erweiterung besteht auch Versicherungsschutz für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Vertragsdauer eingetreten gilt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wird und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Treten mehrere Schäden auf, die auf dieselbe Ursache oder auf gleich mangelhafte Lieferungen zurückgehen, werden sie als ein einziger Serienschaden behandelt. Für die Leistung zählt der Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle – mit den dann geltenden Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen. Gehört ein Einzelschaden zu einem solchen Serienschaden und tritt erst nach Vertragsende ein, ist er unter bestimmten Bedingungen weiterhin mitversichert.
Häufige Fragen
Wann werden mehrere Schäden als ein Serienschaden zusammengefasst?
Wenn sie aus der gleichen Ursache stammen – etwa dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler – oder aus Lieferungen von Erzeugnissen mit den gleichen Mängeln. Sie gelten dann alle als zum Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls eingetreten.
Gibt es eine Ausnahme bei gleicher Ursache?
Ja. Bei mehreren gleichen Ursachen werden die Fälle nicht zusammengefasst, wenn zwischen ihnen kein innerer Zusammenhang besteht.
Welche Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen gelten bei einem Serienschaden?
Maßgeblich sind die Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen, die zum Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls vereinbart waren.
Sind Schäden nach Vertragsende noch versichert?
Ja, für Einzelschadenereignisse, die nach Vertragsende eintreten und zu einem als während der Vertragsdauer eingetreten geltenden Serienschaden gehören. Voraussetzung ist, dass der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wurde und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaftliche-Betriebe 2023