Die Haftpflichtkasse deckt in der Betriebshaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden ab, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte eiten oder Leistungen verursacht wurden. Der Schutz beginnt, sobald die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, eiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt sind, und umfasst auch Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden. Voraussetzung ist, dass diese Schäden durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden, und zwar durch:
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
Dieser Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Umwelt - Produkt - Risiko (Haftung nach dem Umweltschadensgesetz)
Werden aus der Herstellung oder Lieferung von Erzeugnissen oder aus der Erbringung von Arbeiten oder sonstigen Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht, besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz. Dieser gilt im Rahmen und Umfang des entsprechenden Vertragsteils.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für gesetzliche Haftpflichtansprüche, wenn durch Produkte, Arbeiten oder Leistungen des Versicherungsnehmers Personen- oder Sachschäden und daraus folgende weitere Schäden entstehen. Der Schutz setzt ein, sobald ein Erzeugnis in den Verkehr gebracht oder eine Arbeit oder Leistung abgeschlossen wurde. Zusätzlich sind auch Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind hier abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Sind auch Umweltschäden mitversichert?
Ja. Werden aus der Herstellung oder Lieferung von Erzeugnissen oder aus der Erbringung von Arbeiten oder Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht, besteht hierfür Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des entsprechenden Vertragsteils.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Landwirtschaftliche-Betriebe 2023