Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken abgesichert. Auch die damit verbundene Vermittlung von Finanzierungen ist erfasst, sofern es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit oder ein Kapitalanlageprodukt handelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von Finanzierungen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34i GewO oder um ein Kapitalanlageprodukt handelt.
- aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken.
Nicht versichert sind folgende Tätigkeiten:
- als Unternehmen im Sinne der §§ 1 oder 2 KWG
- als REIT
- als Kapitalverwaltungsgesellschaft
- als extern verwaltete Investmentgesellschaft
- ausgelagerte Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Ebenfalls nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht aus der Maklertätigkeit rund um Häuser, Grundstücke und Hypotheken sowie aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken. Auch die Vermittlung von Finanzierungen ist mitversichert, solange sie nicht erlaubnispflichtig ist und kein Kapitalanlageprodukt betrifft. Bestimmte Tätigkeiten – etwa als KWG-Unternehmen, REIT oder Kapitalverwaltungsgesellschaft – sowie Tätigkeiten mit Pflichtversicherung sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind über diese Betriebshaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler samt der damit verbundenen Finanzierungsvermittlung sowie aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken.
Ist die Vermittlung von Finanzierungen immer mitversichert?
Sie ist mitversichert, sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt handelt.
Welche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne der §§ 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft oder extern verwaltete Investmentgesellschaft, ausgelagerte Tätigkeiten nach dem KAGB sowie Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vermoegen-Gewerbeimmobilienverwalter Immobilienmakler 2019