Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten mehrere Pflichtverletzungen bei der einheitlichen Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien als ein einziger Versicherungsfall, sofern die Angelegenheiten rechtlich oder wirtschaftlich zusammenhängen – das bestimmt den Höchstbetrag der Versicherungsleistung.
Für den Höchstbetrag der Versicherungsleistung gilt eine besondere Regelung: Sämtliche Pflichtverletzungen, die bei der Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien auftreten, gelten als ein Versicherungsfall.
Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Angelegenheiten in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei der Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien mehrere Pflichtverletzungen vorkommen, werden diese nicht einzeln, sondern gemeinsam als ein einziger Versicherungsfall behandelt. Das gilt allerdings nur, wenn die betroffenen Angelegenheiten rechtlich oder wirtschaftlich miteinander zusammenhängen. So wird der Höchstbetrag der Versicherungsleistung auf diesen zusammengefassten Fall bezogen.
Häufige Fragen
Werden mehrere Pflichtverletzungen bei der Immobilienverwaltung getrennt betrachtet?
Nein. Sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien gelten als ein Versicherungsfall.
Welche Bedingung muss erfüllt sein, damit mehrere Pflichtverletzungen als ein Versicherungsfall gelten?
Die betreffenden Angelegenheiten müssen in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Worauf bezieht sich diese Regelung?
Sie bezieht sich auf den Höchstbetrag der Versicherungsleistung bei der einheitlichen Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vermoegen-Gewerbeimmobilienverwalter Immobilienmakler 2019