Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt eine unbegrenzte Nachhaftung: Versichert sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen – auch dann, wenn sich die Folgen erst später zeigen.
Die Versicherung umfasst die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen. Dies gilt als Erweiterung zu den allgemeinen Regelungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Folgen sämtlicher Verstöße, die während der Laufzeit des Vertrages passieren. Maßgeblich ist der Zeitraum vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages.
Häufige Fragen
Welche Verstöße sind hier versichert?
Versichert sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen.
Ab wann greift der Versicherungsschutz für Verstöße?
Der Schutz greift für Verstöße ab dem Beginn des Versicherungsschutzes und reicht bis zum Ablauf des Vertrages.
Handelt es sich um eine Erweiterung bestehender Regelungen?
Ja, die Regelung gilt als Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen und bezieht die Folgen aller im genannten Zeitraum vorkommenden Verstöße ein.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Vermoegen-Gewerbeimmobilienverwalter Immobilienmakler 2019